Gesundheit

Referat Gesundheit

IM Ing. Christian Schmid
Referent für Gesundheit
Stollwiese 14
2391 Kaltenleutgeben
Tel. 0650 360 62 19
Email: office@bienenschmid.at

Liebe Imkerinnen!
Liebe Imker!


Wenn schlimme Krankheiten, wie die Amerikanische Faulbrut in die Nähe unseres Bienenstandes kommen, haben wir natürlich Angst, ebenfalls davon betroffen zu sein.
Daher ist es auch so wichtig, keine schwarzen Schafe in der Umgebung zu haben. Es gibt leider immer noch Imker, die ihrer gesetzlich verpflichtenden Meldung der Bienenvölker nicht nachkommen. Leider gibt es auch Imker, die Hygiene und Gesundheit am Bienenstand nicht so ernst nehmen und verluderte Bienenstände haben, Waben offen liegen haben und andere Imkersünden begehen.

Es liegt an uns allen zusammenzuarbeiten und betroffenen Imkern zu helfen, die Geisel Faulbrut wieder loszuwerden.

Der Niederösterreichische Imkerverband hat in der Vergangenheit immer wieder Faulbrutsperrgebiete aufgezeigt, um der Imker Schaft die gefährdeten Gebiete aufzuzeigen. Die Aktualisierung dieser Sperrgebiete ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Leider geben auch Behörden nicht immer den aktuellen Informationsstand auf ihren Plattformen weiter.

Auf der Internetseite Kundmachungen der NÖ Landesregierung wäre vorgesehen die Sperrgebiet zu veröffentlichen.
Daher ersuchen wir Sie, auf dieser offiziellen Seite der Behörde Ihre Informationen abzurufen!
Es kann nicht die Aufgabe eines Vereins (wie dem NÖIV) sein, amtlicher als die Ämter zu sein, dazu stehen auch die Ressourcen nicht zur Verfügung.

Jedenfalls kann jeder Imker auf der Gemeindetafel der Ortsgemeinde, wo seine Bienenstände sind nachsehen, ob ein Seuchenfall vorhanden ist. Diese Amtstafeln werden am besten serviciert.

Jedenfalls kann jeder Imker auf der Gemeindetafel der Ortsgemeinde, wo seine Bienenstände sind nachsehen, ob ein Seuchenfall vorhanden ist. Diese Amtstafeln werden am besten serviciert.

Um ein wenig die Sorgen der Imker Schaft zu entschärfen müssen wir anmerken, dass in den letzten Jahren die Faulbrutfälle in NÖ stabil unter 20 pro Jahr waren. Hingegen hatten alle 4700 Imker Probleme mit der Varroamilbe. Diese Probleme haben in NÖ im letzten Winter Ausfälle in oder Höhe von 30 – 40% verursacht. In ganz Österreich vielleicht sogar noch höhere.

Daher ein Appell: Milbenstatus über das ganze Jahr beobachten und bei der Durchsicht der Bienenvölker immer auf das Aussehen des Brutnestes achten.
Junges frisches Wabenmaterial ist die beste Vorsorge gegen Brutkrankheiten.

Ing. Josef Niklas (Präsident)

Ing. Christian Schmid (Referent für Bienengesundheit)

Mindestens 3mal pro Jahr sollte der IST Zustand des Varroabefalls ermittelt werden:

  1. Zur Kirschblüte
  2. Vor der Schlussernte Mitte Juni bis Mitte Juli
  3. September zur Ermittlung des Behandlungserfolges

Der IST Zustand des Befalls soll mit dem kritischen Grenzwert von der Internetseite www.bienengesundheit.at verglichen werden. 

Bei Überschreitung des Grenzwertes müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden um Volksverlust zu vermeiden.

Die aktuell zugelassenen Tierarzneimittel sind aus dem Arzneimittelregister ersichtlich: 

https://aspregister.basg.gv.at/ 

Über die Behandlung der Völker sind Aufzeichnungen zu führen und 5 Jahre aufzubewahren.

Die Internetseite www.bienengesundheit.at/varroawetter gibt Auskunft darüber, welche Varroabehandlung zum gegebenen Zeitpunkt an der ausgewählten Örtlichkeit wirkungsvoll ist.

Dabei wird die Wettersituation und Jahreszeit berücksichtigt.

Anleitungen zur Behandlung der Bienen und findet man als download unter:

https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/varroamilbe/?limit=all

Sie finden dort 4 Infobroschüren und 5 Lehrfilme zur Varroabehandlung.

Um eine genaue Analyse der Varroaproblematik erstellen zu können ist es erforderlich die Winterausfälle zu erheben.

Wir bitten die Orts und Bezirksobleute um Zusammenarbeit. Bitte um Zusendung der Varroaverluste  bis Ende Mai an: office@bienenschmid.at 

Die Sperrbezirke in denen Amerikanische Faulbrut auftritt sind auf der virtuellen Kundmachungstafel der NÖ Landesregierung einzusehen:

https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html?district=0&theme=Veterinär 

In einen Sperrbezirk dürfen Bienenvölker weder ein- noch ausgeführt werden.

Die zur Bienenwanderung eingeführte Bienenwanderbörse: www.bienenwanderboerse.at  wird mit der Kundmachungstafel des Landes synchonisiert.

Futterkranz oder Gemüllproben zur Analyse der Bienengesundheit sind Vorraussetzung zur Aufführung von Königinnen zu Belegstellen und für den Verkauf von Bienenvölkern.

Die Gefahr des Bienenstockskäfers lauert an unserer Südgrenze Italien, ist aber bisher in Österreich noch nicht in Erscheinung getreten.

Daher sind Bienenimporte aus Italien mit großer Skepsis zu betrachten.

Bienenimporte sind als Tiertransport grundsätzlich im Rahmen des EU Programmes TRACES zu erfassen und müssen durch die Veterinärbehörde überwacht und begleitet werden.

Die Strafe bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen kann bis zu 7.500€ betragen.

Die Topilaelapsmilbe ist ein Parasit ähnlich der Varroamilbe und kommt zur Zeit in Österreich nicht vor.

Es kommt leider immer wieder vor, dass Imker nicht mehr imstande sind ihre Bienenvölker richtig zu betreuen. Diese Bienenstände stellen eine Gefahr für Nachbarimker dar, da von ihnen eine große Gefahr zur Übertragung von Krankheiten ausgeht.

  • Bienenbeuten haben bienendicht verschlossen aufbewahrt zu werden.
  • Wabenmaterial darf nicht für Bienen zugänglich sein.
  • Honig oder Futter darf nicht für Bienen zugänglich gelagert zu werden.

Folgende Mittel sind zur Restentmilbung zugelassen:

ApiOxal-Konzentrat

  • zum Sprühen oder Träufeln
  • unbedingt vor Anwendung verdünnen laut Gebrauchsanweisung

Bienenwohl

  • zum Träufeln

ApiOxal-Tabletten und EMK-Tabletten

zum Einsatz in angemeldeten Verdampfern

  • elektrisch beheizt: Varrox- und EMK-Verdampfer
  • gasbeheizt: GTM-Verdampfer

APILAC (Milchsäure)

  • gute Wirkung nur bei Brutfreiheit und Besprühung aller besetzten Waben
  • je nach Befall ein bis zwei Behandlungen
  • auch zur Entmilbung von Jungvölkern (brutfreie Ableger oder noch nicht verdeckelte Brut)

Bei Anwendung auf Selbstschutz nicht vergessen!

  • Träufeln: säurefeste Schutzhandschuhe verwenden!
  • Sprühen: säurefeste Schutzhandschuhe und Schutzbrille
  • Verdampfen: Atemschutzmaske nötig (Typ: FFP2 SL, EN 149)

Für all jene, die sich selbst nicht imstande sehen, die Restentmilbung durchzuführen gibt es im Rahmen des EU-Honigförderprogramms die Möglichkeit einer Restentmilbung gegen Bezahlung (= als Dienstleistung). Nähere Auskünfte können beim Verband eingeholt werden.

Faulbrut 2009

In den folgenden Bezirken sind Faulbrutfälle bekannt geworden:

Genaue Informationen erhalten Sie bei den Bezrirkshauptmannschaften und Gemeindeämtern der betroffenen Gebiete.Die Zuwanderung in solche Gebiete und Abwanderung aus solchen Gebieten ist verboten!Wir ersuchen Sie in Ihrem Interesse und dem Interesse der Imkerschaft sich vor einer eventuellen Wanderung genau zu informieren.

Feuerbrandgebiete abrufbar!

Das Land Niederösterreich stellt ein Service zur Einsicht von Pflanzenspritzmittelanwendung zur Verfügung. Es zeigt, in welchen Bezirken das Pflanzenschutzmittel Streptomycin zur Anwendung frei gegeben wurde. Nutzen Sie dieses Service um Feuerbrandgebiete in Ihrer Nähe ausfindig zu machen.

Amerikanische Faulbrut 2011/2012

In den folgenden Bezirken sind Faulbrutfälle bekannt geworden:

  • Horn
  • Tulln
  • Krems
  • Wien-Umgebung
  • St. Pölten
  • Amstetten
  • Gänserndorf
  • Neunkirchen

Genaue Informationen erhalten Sie bei den Bezrirkshauptmannschaften und Gemeindeämtern der betroffenen Gebiete.

Die Zuwanderung in solche Gebiete und Abwanderung aus solchen Gebieten ist verboten! Wir ersuchen Sie in Ihrem Interesse und dem Interesse der Imkerschaft sich vor einer eventuellen Wanderung genau zu informieren.

 

7. Novelle NÖ Pflanzenschutzverordnung 1997

7. Novelle der NÖ Pflanzenschutzverordnung 1997
Aufhebung der Einschränkungen der Bienenwanderung

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit 1. Juli 2010 ist die 7. Novelle der NÖ Pflanzenschutzverordnung (LGBL. 6130 kundgemacht am 29. Juni 2010) in Kraft getreten. In dieser Verordnung wurden unter anderem die Bestimmungen betreffend der Bienenwanderung (§ 25a NÖ Pflanzenschutzordnung) geändert. Die Einschränkung der Bienenwanderung bezüglich Feuerbrand ist gefallen.

Mit freundlichen Grüßen
WL BO Johann Gruscher
Präsident des NÖIV

Gesundheitsreferat 2022

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2022.

Gesundheitsreferat 2020

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2020.

Gesundheitsreferat 2019

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2019.

Gesundheitsreferat 2018

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2018.

Gesundheitsreferat 2017

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2017.

Gesundheitsreferat 2016

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2016.

Gesundheitsreferat 2014

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2014.

Gesundheitsreferat 2013

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2013.

Gesundheitsreferat 2011

Im Anhang finden Sie den Bericht des Gesundheitsreferats 2011.