Achtung, STichtag VIS
Der 31. 10. 2021 gilt als Stichtag für die Anmeldung im VIS. Bis Ende Dezember haben die Imker*innen nun Zeit, ihre Bienenvölker im VIS zu melden.
Über das Portal der VIS kannst du deine Bienenvölker direkt anmelden. Klicke dafür auf “VIS Anwendung” und danach im Reiter “Betrieb” auf “Tierhaltungsdaten”. Dort kannst du die Bestandsdaten direkt eintragen. Wenn du dir unsicher bist, erledigt die Eintragung aber auch dein*e Obmann/Obfrau deiner Ortsgruppe für dich.
Jährlich gibt es für uns Imker*innen zwei wichtige Stichtage im VIS:
- 31. Oktober: Die am 31. Oktober gezählten “insgesamt betreuten Bienenvölker” sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben.
- 30. April: Die am 30. April gezählten “insgesamt betreuten Bienenvölker” sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben.
Dabei werden im VIS immer alle Völker gemeinsam eingetragen. An welchem Bienenstand sich diese befinden, oder ob es Wirtschafts-, Zucht- oder Jungvölker sind, ist dabei nicht wichtig. Nur die Gesamtanzahl der Völker wird dabei genannt.
Für Imker*innen gibt es jährlich nur zwei Stichtage, für Bienen mitunter mehr.
Seuchenbekämpfung und Sicherheit
Die VIS-Meldung dient unser aller Sicherheit und einer möglichen Seuchenbekämpfung. Wichtig ist sie aber auch um sich für Förderungen zu qualifizieren.
Die Meldung ist verpflichtend! Bei verabsäumter Stichtagsmeldung begeht man eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 4.360 Euro geahndet werden kann.
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BIENENSCHÄDEN MIT VERGIFTUNGSVERDACHT
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