Der Lockdown mag noch länger andauern – Arbeiten an den Bienenständen bleiben aber weiterhin erlaubt.
Die Imkerei zählt zu den landwirtschaftlichen Betrieben – und somit auch zur systemerhaltenden Infrastruktur. Das bedeutet, Imker*innen können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. Notwendige Arbeiten bei den Bienenvölkern (wie zum Beispiel die Restentmilbung) sind daher zulässig.
Sinnvoll ist es daher dieses ausgefülltes Formular der WKO mitzuführen. (Zum Runterladen auf den Link klicken.) Bei notwendigen Fahrten zu den Bienenständen ist es ratsam diese Ausnahmegenehmigung mitzuführen.