Labor – Teilnahmebedingungen – Faulbrut

Teilnahmebedingungen Für Laboruntersuchungen (Faulbrut)

  1. Ich bin Mitglied einer Ortsgruppe
  2. Ich nehme zur Kenntnis

2.1. dass die Unterstützung durch den Niederösterreichischen Landesverband (NÖIV)
nur nach Maßgabe und für die Dauer der dem NÖIV zur Verfügung gestellten Fördermittel erfolgt;
2.2.
nur für die auf der Webseite des NÖIV www.noe-imkerverband.at aktuell angeführten Untersuchungslabore gilt; maßgebend ist dabei der Tag des Einlangens des Antrages beim NÖIV.
2.3.
dass das Labor das Untersuchungsergebnis direkt an den NÖIV übermittelt wird, womit ich einverstanden bin,
und dass der NÖIV nicht für die Erfüllung der Förder- und Auftragsbedingungen sowie die Richtigkeit der Untersuchungsergebnisse haftet.
2.4.
dass die gesetzliche Verpflichtung, bereits bei Verdacht auf das Vorliegen der Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) unverzüglich eine Anzeige bei der Behörde zu erstatten, ist. Die Anzeigepflicht besteht für den Besitzer des betroffenen Bienenvolkes, für jede Person, die mit der Betreuung des Bienenvolkes befasst ist und für alle Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung befähigt sind, die Bienenkrankheiten zu erkennen, und vom Verdacht Kenntnis erlangt haben, daher auch für das untersuchende Labor und den NÖIV.

3. Ich verpflichte mich, die Probe selbst zu entnehmen, zu etikettieren und zusammen mit dem Ausdruck des vollständig, korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Formulars auf eigene Kosten an das Labor zu senden. Zeitgleich mit der Probeneinsendung ist die Eigenleistung direkt an den NÖIV zu überweisen.
4. Ich erkläre hiermit, dass alle meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist bewusst und ich bin einverstanden,
dass mir der NÖIV die Laborkosten in voller Höhe auch im Nachhinein verrechnen kann, sollte sich bei der Überprüfung ergeben, dass meine Mitgliedschaft nicht bestand oder nicht mehr besteht.