Referat Lebensmittelhygiene / Honigreferat
WL Ing. Josef Niklas
Augasse 12
3250 Wieselburg
Tel: 07416 / 54 168
Antrag Honiguntersuchung
Der Antrag auf Honiguntersuchung und Verleihung des Österreichischen Honiggütesiegels kann hier runtergeladen werden. Der Antrag ist vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt gemeinsam mit den Proben an eine anerkannte Untersuchungsstelle einzusenden.
Untersuchungen werden nur vom IBZ anerkannt. Die Abrechnung erfolgt über den NÖ Imkerverband. Das Gleiche gilt für die Steirische Imkerschule. Wenn Sie Ihre Proben an das Labor des Östereichischen Imkereizentrums in Linz schicken, erfolgt mit dem LV OÖ eine Direktverrechnung.
Betriebserhebungsbogen
Der Betriebserhebungsbogen für die Teilnahme am Qualitätsprogramm der Biene Österreich dient ausschließlich zur Unterstützung des Betriebsberaters. Die Betriebsberatung wird von Fachkräften der Imkereiverbände durchgeführt. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Lebensmittelgesetz
Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz LMSVG 2006, BGBL. II Nr. 13/06 vom 20.1.2006 aufbereitet als Powerpoint Präsentation. Überblick über die wichtigsten Auswirkungen für die Imkerschaft.
Kennzeichnungselemente
Bei der Etikettierung von Honig und Honigprodukten sind eine Reihe von Vorschriften bezüglich Kennzeichnung zu beachten. Ein Zusammenstellung aller Vorschriften von Ing. Josef Niklas finden sie hier.
Honigproben für das Gütesiegel
Honigproben für das Gütesiegel sollen in Zukunft direkt an ein zugelassenes Labor gesendet werden (z.B. Herr Wilhelm). Informationen über weitere Labors erhalten Sie in der Kanzlei des NÖIV bzw. beim ÖIB.
Gütesiegel des NÖIV werden nur vergeben, wenn der Honig im Labor Wilhelm IBZ und Labor Graz/Kanzel untersucht werden. Wir bitten um Verständnis.