Referat Wanderung
Tätigkeitsbericht 2011
Der Tätigkeitsbericht der Landwirtschaftskammer Niederösterreich für 2011 kann hier als Download eingesehen werden.
Die seit dem Inkrafttreten der Novelle zum NÖ Bienenzuchtgesetz am 24. Jänner 2007 gültigen neuen Bestimmungen für die Bienenwanderung haben sich auch im Jahr 2009 gut bewährt. Dazu beigetragen haben vor allem die nunmehr wesentlich genaueren Definitionen für die Begriffe „Wanderbienenstand“ und „Wanderung mit Bienen“.
Bewährt hat sich auch die Regelung, wonach der Nachweis der Seuchenfreiheit der Wanderbienen in der Weise erfolgt, dass der Wanderimker mit seiner Unterschrift bestätigt, dass ihm die Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut bekannt sind und seine Bienenvölker nicht von dieser Krankheit befallen sind. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses auf der Basis einer Untersuchung des Wintertotenfalls ist daher nicht mehr erforderlich. Diese früher in Kraft gewesene Bestimmung hatte aus fachlicher Sicht im Hinblick auf die Bienenwanderung ohnehin kaum eine Aussagekraft.
Im Zusammenhang mit dem Auftreten des Feuerbrandes war auch im Berichtsjahr jene seit dem Jahr 2006 geltende Bestimmung in der NÖ Pflanzenschutzverordnung in Kraft, wonach es keine Einschränkung bei der Bienenwanderung gibt, wenn nachweislich Bienenvölker aus Gebieten verbracht werden, in denen in dem Jahr, in dem sie verbracht werden, im Umkreis von 3 km um den Standort der Bienenvölker kein Fall von Feuerbrand aufgetreten ist.
Im Jahr 2009 gab es in Niederösterreich keine wesentlichen Probleme im Zusammenhang mit der Bienenwanderung.
Wanderkarten
Im Jahr 2009 wurde im Vergleich mit den Vorjahren eine ähnlich große Anzahl an Wanderkarten ausgestellt. Übersicht über die in den vergangenen Jahren ausgestellten Wanderkarten:
Jahr | Wanderkarten | Imker |
2009 | 166 | 76 |
2008 | 169 | 83 |
2007 | 174 | 74 |
2006 | 138 | 65 |
2005 | 167 | 76 |
2004 | 153 | 73 |
2003 | 143 | 69 |
2002 | 198 | 89 |
2001 | 230 | 104 |
2000 | 271 | 116 |
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Herbert Staudigl e.h.